Hinweisgebersystem (HGS)

Die Unternehmen Plansee HLW, Plansee Group Functions und Plansee Holding haben an den europäischen Standorten zum 1.2.2021 ein neues Hinweisgebersystem eingerichtet. Hier können Mitarbeiter (auch) anonym und sicher Hinweise geben, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass in der Plansee Group gegen Gesetze oder gegen Leitregeln des Verhaltenskodex verstoßen wurde. 


Hier finden Sie Fragen & Antworten zum neuen Hinweisgebersystem:  


Warum wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet?

Grundsätzlich vertrauen wir darauf, dass unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner sich gesetzeskonform und entsprechend der Leitregeln unseres Verhaltenskodex verhalten. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so soll jeder Mitarbeiter und Geschäftspartner die Möglichkeit haben, erhebliche Rechtsverstöße zu thematisieren, ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen.  


Was ist neu an diesem Hinweisgebersystem?

Es steht jedem Mitarbeiter frei, über welchen Kanal er auf mutmaßliche Rechtsverstöße hinweist. Mitarbeiter können weiterhin – wie schon bisher auch im Verhaltenskodex kommuniziert – Hinweise an den Vorgesetzen sowie an die Rechts- oder HR-Abteilung geben.  Eine Option ist die Bereitstellung einer unabhängigen und vollständig anonymen Plattform über die Anwaltskanzlei FS-PP. Diese Plattform erfüllt höchste Anforderungen an den Schutz von Hinweisgebern. Mit der Einführung dieses neuen Hinweisgebersystems erfüllen wir im Übrigen auch die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie, die zum Jahresende 2021 für Unternehmen verbindlich wird.  
Wer kann Hinweise einbringen? 
Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner oder andere Personen, die erhebliche Rechtsverstöße bei den beteiligten Unternehmen thematisieren möchten. 

Wer kann Hinweise einbringen?
 
Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner oder andere Personen, die erhebliche Rechtsverstöße bei den beteiligten Unternehmen thematisieren möchten. 


Zu welchen Themen können Hinweise eingebracht werden?

Grundsätzlich: Das Hinweisgebersystem soll verwendet werden für Hinweise, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass gegen Gesetze und / oder gegen die Leitregeln des Verhaltenskodex der beteiligten Unternehmen verstoßen wurde. Dazu gehören unter anderem:

  • Bestechung, Korruption, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße, Bilanzfälschung,
  • Betrug, Untreue, Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
  • Verstöße gegen die Exportkontrolle.
  • Verstöße gegen das Umwelt- und Arbeitsschutzrecht.
  • Verstöße gegen Datenschutzrecht.
  • Straftaten gegen Personen.
  • Straftaten wie Eigentumsdelikte oder betriebliche Sabotage.
  • Schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen.
  • Schwerwiegende Verstöße gegen Gleichbehandlungsgesetze.
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder rassistisch motivierte Vergehen.

Bitte beachten Sie:

  • Das Hinweisgebersystem ist kein allgemeines Beschwerdetool, es soll nicht für Beschwerden oder Anschwärzungen von Kollegen aufgrund persönlicher Befindlichkeiten genutzt werden.
  • Bewusst falsche oder irreführende Hinweise sind kein Kavaliersdelikt!

Wie bringen Sie einen Hinweis ein?

Melden Sie Ihren Hinweis an die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Anwaltskanzlei FS-PP. Nutzen Sie hierfür diesen Link.  Dort stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung:

  • Telefonanruf zu den üblichen Geschäftszeiten unter Tel. +49 30 318 685 932. Sie können direkt mit einem der Anwälte sprechen.
  • Versenden einer E-Mail an die eigens dafür eingerichtete Adresse: compliance-plansee-group@fs-pp.de. Bitte schildern Sie Ihren Vorwurf möglichst genau und für externe Personen nachvollziehbar.
  • Nutzung eines anonymen Postfachs. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der Anwaltskanzlei FS-PP.

Achtung: Nutzen Sie für alle Kontaktanbahnungen NICHT die IT-Infrastruktur der beteiligten Unternehmen! Grundsätzlich ist das Hinweisgebersystem so aufgebaut, dass alle Hinweise vertraulich behandelt werden und dem Hinweisgeber – wenn er dies wünscht – Anonymität zugesichert ist.

Wie geht es weiter, wenn Sie einen Hinweis gegeben haben?

Die externe Anwaltskanzlei FS-PP prüft den Hinweis. Falls ein begründeter Verdacht für einen erheblichen Rechtsverstoß vorliegt, gibt FS-PP diesen Hinweis mit einer juristischen Bewertung an das zuständige Compliance Committee der beteiligten Unternehmen weiter. Die Weitergabe erfolgt jedoch nur dann, wenn der Hinweisgebers ausdrücklich zugestimmt hat.

  • Der Eingang eines Hinweises muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Innerhalb von drei Monaten muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung erhalten, wie sein Hinweis behandelt wurde.
  • Sollte der Hinweis zutreffen und ein Rechtsverstoß ermittelt werden, so kann dies für die betroffenen Personen arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben

Für welche Standorte wird das Hinweisgebersystem eingeführt?

Ab dem 1.2.2021 wird das Hinweisgebersystem für folgende Standorte eingeführt:

  • Plansee Holding AG
  • Plansee Group Functions (D, LUX, AT)
  • Plansee SE in Reutte mit Sales Offices und Vertriebsbüros in Europa: Sales Office Germany, Sales Office UK, Sales Office Italy, Sales Office Nordic
  • Plansee Nederland
  • Plansee Composite Materials GmbH
  • CIME BOCUZE SAS
  • Plansee Powertech AG
  • Tikomet Oy